Blitzlicht: Corona-Update & Verschiebung MDN Update
Update vom 17.01.22: Verkürzte Frist für Genesenennachweise
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat mit Wirkung zum 15. Januar eine neue Richtlinie für Genesenennachweise veröffentlicht. Statt sechs Monate ist dieser Status nur noch drei Monate (90 Tage) gültig. Danach wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen. Als genesen gilt, wer ein positives PCR-Testergebnis nachweisen kann, das mindestens 28 Tage zurückliegt. Die vorliegenden Genesenennachweise werden auf die neue Richtlinie hin kontrolliert. Mitarbeitende des MD Niedersachsen, die nach der Regelung keinen Genesenstatus haben, müssen zum Betreten der Dienststellen einen gültigen Testnachweis vorlegen.
Aktueller Stand Corona im MD Niedersachsen
Die Omikron Variante treibt die täglich vom Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldeten Zahlen wieder in die Höhe. Erste Analysen und Studien weisen darauf hin, dass Erkrankungen mit der Omikron-Virusvariante wohl weniger schwer verlaufen. Dafür scheint es viel leichter zu sein, sich mit dieser Variante anzustecken. Die als gefährlicher geltende Delta-Variante ist allerdings noch nicht verschwunden. In den letzten Wochen haben sich vereinzelt auch Mitarbeitende des MD Niedersachsen außerhalb des Dienstbetriebes infiziert, davon von auch einige, die bereits geboostert sind. Der beste Infektionsschutz ist das konsequente Tragen der FFP-2 Maske. Darauf weist ausdrücklich die Betriebsärztin des MDN hin. Die Impfungen schützen nur bedingt vor einer Übertragung, sorgen aber für einen guten Individualschutz vor schweren Verläufen.
Welche neuen Quarantäne-Regeln gibt es?
Voraussichtlich zum Wochenende ändert die Landesregierung Niedersachsen wieder die Corona Landesverordnung. Damit treten neue Quarantäneregelungen in Kraft. Bisher dauert die Quarantäne 14 Tage. Nach den neuen Regeln sind es zehn Tage. Es gibt die Möglichkeit, die Isolation (für Infizierte) bzw. Quarantäne (Kontaktpersonen) schon nach 7 Tagen zu beenden. Voraussetzung dafür ist ein negativer PCR-Test oder einer negativer Schnelltest aus einer Teststation. Ein Selbsttest reicht nicht aus. Mitarbeitende in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen können sich schon nach fünf Tagen mit einem PCR-Test freitesten. Zusätzlich müssen sie 48 Stunden symptomfrei sein. Geboosterte oder „frisch“ vollständig Geimpfte oder Genesene (die 2. Impfung bzw. Genesung liegt nicht länger als 3 Monate zurück) Kontaktpersonen müssen gar nicht in Quarantäne.
Weiterhin sind alle Infektionsfälle bzw. Verdachtskonstellationen bei der jeweiligen Teamleitung zu melden. Zusammen mit dem Krisenmanagement (Martin Dutschek und Nadine Faupel) werden ggf. inner- und außerbetriebliche Kontakte nachverfolgt. Dabei wird besondere Umsicht walten gelassen bei Kontakten zu vulnerablen Menschen, zum Beispiel Versicherte in Pflegeeinrichtungen.
Wann muss ich überhaupt in Isolation bzw. Quarantäne?
Wenn ein Schnell- oder Selbsttest positiv ist muss man umgehend Kontakte einstellen und zu Hause bleiben. Dort muss man über den Hausarzt einen PCR-Test veranlassen. Außerdem ist das Gesundheitsamt (per Mail) zu informieren. Wenn der PCR-Test auch positiv ist, beginnt an diesen Tag die zahntägige Quarantäne. Das Gesundheitsamt muss sich hierfür nicht melden und wird es in den meisten Fällen auch nicht tun. Jeder ist verpflichtet, die Kontaktpersonen selbst zu informieren. Die Kontaktpersonen müssen sich in Quarantäne begeben, es sei denn, sie sind geboostert.
Was ist bei den Schnell- bzw. Selbsttests zu beachten?
Im SARS-CoV 2 Arbeitsschutzstandard des MDN und in den Hygienekonzepten wurde wiederholt auf die begrenzte Zuverlässigkeit der Schnell- bzw. Selbsttests hingewiesen. Ersten Studien zufolge sind diese Tests bei Omikron noch weniger sensibel. Recht zuverlässig sind sie dann, wenn bereits eine hohe Viruslast vorhanden ist. Nutzen stiften sie vor allem dann, wenn sie laufend genutzt und richtig angewendet werden. Ein einmaliger Gebrauch zum Beispiel vor einer Veranstaltung oder einem Präsenztag hat nur relativ wenig Aussagekraft. Deswegen haben alle Pflegefachkräfte, die zurzeit Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen durchführen, sich täglich zu testen.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) brachte vor Kurzem eine Liste besonders geeigneter Tests heraus. Für die kommenden Chargen der Selbsttests für den MDN wird ein Test beschafft, der sich gemäß PEI als besonders zuverlässig erwiesen hat.
Die Bundesregierung hat Institute beauftragt, eine Positivliste für zuverlässige Schnelltests zu erarbeiten. Ggf. wird nach Vorliegen dieser Liste die Beschaffung wieder angepasst.
Woran erkenne ich die Gültigkeit von Testzertifikaten und was tun bei Verdacht auf Fälschungen?
Für das Betreten der Betriebsstätte gilt seit 24. November 2021 die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Das wurde im MD Niedersachsen reibungslos umgesetzt. Die Prüfung von digitalen Testzertifikaten, zum Beispiel aus der Corona-Warn-App heraus, ist in der Regel einfach und sicher. Händische bzw. Papierzertifikate sind jedoch bisweilen schwerer zu beurteilen Das Corona-Krisenmanagement (Martin Dutschek oder Nadine Faupel) unterstützt Führungskräfte gerne bei Zweifeln oder Unsicherheiten.
So wurde Ende Dezember 2021 auch die Fälschung von Testzertifikaten einer Mitarbeiterin aufgedeckt. Der Medizinische Dienst Niedersachsen geht dem Verdacht auf strafbare Handlungen konsequent nach. Die Fälschungen von Testnachweisen oder Impfzertifikaten nehmen wir sehr ernst, denn Sie gefährden nicht zuletzt die Sicherheit aller Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz. Im MD Niedersachsen werden daher in jedem Fall arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung gezogen und Strafanzeige gestellt.
Wann und wie wird die Impfflicht für den MD Niedersachsen umgesetzt?
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht die Impflicht von Mitarbeitenden von Begutachtungsdiensten vor. Bis zum 15. März 2022 müssen gültige Nachweise über den Impfstatus oder Genesung oder eine Kontraindikation vorgelegt werden. Noch in Klärung ist, welcher Personenkreis von der Verpflichtung betroffen ist. Erste Verlautbarungen des Bundesgesundheitsministeriums deuten darauf hin, dass vor allem jene in Betracht kommen, die direkten Kontakt zu den gefährdeten Personengruppen und zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen direkten Kontakt zu diesen Personengruppen haben. Mitarbeitende, die räumlich abgetrennt zu diesen Personengruppen fallen womöglich nicht darunter.
Die Vorstände der Medizinischen Dienste beraten Anfang kommender Woche über die Umsetzung der Impfpflicht. Teile des MDN-Krisenstabs und die Datenschutzbeauftragte besprechen am 26. Januar 2022 die Einzelheiten zur Umsetzung, soweit diese dann schon bekannt sind. Sobald MDN-internen Umsetzungsregelungen vorliegen, informieren wir die Kolleginnen und Kollegen über die Vorgesetzten und an dieser Stelle.
Was muss ich unternehmen, wenn ich noch nicht geimpft bin?
War bis jetzt noch nicht vollständig geimpft ist, hat nicht mehr lange Zeit, um den Nachweis bis zum 15. März 2022 vorlegen zu können. Allen nicht geimpften ist dringend anzuraten, sich ab sofort impfen zu lassen. Zwischen erster und zweiter Impfung liegen mindestens 3-4 Wochen. Vollständigen Impfschutz kann man erst nach 14 Tagen nach zweiter Impfung nachweisen.
Wann gilt man als geimpft?
Bisher ist die Gültigkeit des Impfnachweises auf 12 Monate begrenzt, der Nachweis einer Genesung auf 6 Monate. Der Impfschutz nimmt mit zeitlichem Abstand zur vollständigen Immunisierung ab. Nach erfolgter Auffrischungsimpfung zeigen verschiedene Studien, dass erneut ein guter Immunschutz erreicht wird, auch gegen die Omikron-Variante. Aber auch diese Immunisierung lässt wieder nach. Die Bundesregierung sieht nun das Erfordernis, Anpassungen auf die Gültigkeitsdauer der Impfnachweise und die Impfschemata vornehmen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) wurde beauftragt, neue Kriterien zur Gültigkeit des Impfstatus zu erarbeiten, zum Beispiel zu erforderlichen Auffrischungsimpfungen und Intervallzeiten, die nach einer Impfung für eine vollständige Schutzimpfung abgewartet werden müssen und die höchstens zwischen Einzelimpfungen oder Auffrischimpfungen liegen dürfen.
Damit soll sichergestellt werden, dass die Vorgaben für den Impfnachweis auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand gehalten werden können und gewährleistet, dass einem gültigen Impfnachweis ein tatsächlich aktueller Impfschutz zugrunde liegt.
Die neuen Kriterien könnten auch relevant dafür sein, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um den Nachweis der Impfpflicht zu erbringen. Wann die neuen Kriterien vorliegen sollen, ist nicht bekannt.
Was tun, wenn die Warn-App rot anzeigt?
Wer eine rote Meldung erhält, sollte Kontakte einstellen und abklären, ob ggf. eine PCR-Test durchzuführen ist. Personen mit roter Warnmeldung haben Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Gemäß SARS-CoV 2 Arbeitsschutzstandard des MDN ist bei roter Meldung auch die Teamleitung zu informieren, die dann zum Krisenmanagement Kontakt aufnimmt. In letzter Zweit ist es immer wieder vorkommen, dass die Warnmeldungen nicht nachvollziehbare Kontakte anzeigen. Der Algorithmus der Warn-App soll zum 1. Februar überarbeitet werden. Mitarbeitende haben sich künftig nur noch dann bei den Teamleitungen zu melden, wenn eine nachvollziehbare Kontaktsituation vorliegt.
Der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard des MDN und die entsprechenden Hygienekonzepte werden in Kürze an die neuen Regelungen angepasst.
Verschiebung des MDN Updates 2022
Gerne hätten der Vorstand und zahlreiche Kolleginnen und Kollegen den MD Niedersachsen in diesen Tagen mit einer Neuauflage des MD(K)N Updates als digitale Informationsveranstaltung versorgt. Diese wird nun auf das Frühjahr 2022 verschoben. Grund ist eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung zur Corona-Lage, insbesondere im Hinblick auf das erhöhte Infektionsrisiko durch die Omikron-Variante.
Bleiben Sie dennoch gespannt: Trotz und gerade wegen dieser außergewöhnlichen Situation werden wir Sie in den kommenden Wochen und Monaten mit wichtige und aktuelle Themen unter anderem in spannenden Texten, Bilderstrecken und verstärkt auch mit Videos über das Intranet versorgen.
Wenn ein neuer Termin für das Update feststeht, erfahren Sie es hier im Intranet.