MDN Blitzlicht: Die wichtigsten Infos zur Tariferhöhung
So werden die vereinbarten 2,5 Prozent mehr rückwirkend ab dem 01.04.2021 in diesem Monat ausgezahlt. Ebenfalls enthalten in der September-Abrechnung: Der „Corona-Bonus“ von bis zu 300 Euro. Dieser ist steuer- sowie sozialversicherungsfrei, wird also direkt ohne weitere Abzüge ausgezahlt.
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Tarif und die Bonus-Zahlungen haben wir hier zusammengestellt. Bei weiteren oder individuellen Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige Sachbearbeitung – diese finden Sie zum Beispiel auf Ihrer Abrechnung im HR-IS.
Warum habe ich so viele Abrechnungszettel bekommen?
Die Tariferhöhung um 2,5 % gilt rückwirkend ab dem 01.04.2021. Deswegen werden Rückrechnungen durchgeführt für die Monate April bis August 2021. In jedem Monat wird die Ihnen zustehende Tabellenvergütung jeweils erhöht. Den Unterschiedsbetrag können Sie der rechten Spalte „Differenzen“ entnehmen
Warum habe ich keinen Bonus bekommen?
Für die Auszahlung des Bonus sind bestimmte Voraussetzungen in der Tarifvereinbarung vorgesehen, die Sie möglicherweise nicht erfüllen. Bitte prüfen Sie dafür folgende Kriterien:
- Bestehendes Arbeitsverhältnis am 01.04.2021
- In der Zeit vom 01.01 bis 30.06.2021 muss mindestens ein Tag Tätigkeit vorliegen
(Die Definition der Tätigkeit schießt hierbei auch Mitarbeitende ein, die arbeitsunfähig waren oder Krankengeldzuschuss in dieser Zeit bezogen haben)
Warum habe ich nicht die vollen 300 Euro Bonus bekommen?
Die Höhe der Bonuszahlung wird anteilig nach der Arbeitszeit bewertet. Vollzeitbeschäftigte erhalten den Maximalbetrag von 300 €. Teilzeitbeschäftigten wird der Bonus entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit anteilmäßig gezahlt. Dabei werden auch Arbeitszeitänderungen in der Zeit vom 01.01. bis 30.06.2021 berücksichtigt. Für Teilzeitbeschäftigte werden 50 € pro Monat zu Grunde gelegt. Dieser Betrag wird mit der Arbeitszeit, die am Monatsende des jeweiligen Monats galt in Verhältnis gesetzt. Die jeweiligen Monatsbeträge werden summiert als Bonus ausgezahlt.
Neben den monetären Aspekten der Tariferhöhung wurde auch ein zusätzlicher Urlaubstag für die Mitarbeitenden beschlossen. Der zusätzliche Urlaubstag wurde Ihnen im Zeiterfassungssystem hinzu gebucht. Sie können diesen über den Erholungsurlaub beantragen.
Ich habe zwar den Bonus erhalten aber keinen zusätzlichen Urlaubstag. Warum?
Die Voraussetzungen für die Zahlung des Bonus und den Erhalt eines zusätzlichen Urlaubstages sind unterschiedlich.
Voraussetzung für den zusätzlichen Urlaubstag
- Bestehendes Arbeitsverhältnis in der gesamten Zeit vom 01.01. – 30.06.2021
- Die Tätigkeit darf nur durch kurze Zeiten unterbrochen sein
(Mitarbeitende, die aus der Lohnfortzahlung gefallen sind oder Krankengeldzuschuss erhalten, bekommen keinen zusätzlichen Urlaubstag)
So gilt, dass für die Zahlung des Bonus nur ein Tag Tätigkeit im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 vorliegen muss. Um den zusätzlichen Urlaubstag zu erhalten, muss der oder die Mitarbeitende im oben genannten Zeitraum komplett im Beschäftigungsverhältnis gestanden haben und in dieser Zeit auch überwiegend anwesend gewesen sein. Dabei werden Fehltage durch Kind krank, Pflegeunterstützung, Krankheitstage ohne Attest sowie Quarantäntetage nicht nachteilig bewertet.
Bekomme ich jetzt jedes Jahr einen Tag Urlaub mehr?
Der zusätzliche Urlaubstag gilt einmalig für das laufende Jahr.