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Neu in 2023: Aktualisierte Beschaffungsrichtlinie und Beschaffungsanträge

Seit dem 01.01.2023 gilt eine neue Beschaffungsrichtlinie im MD Niedersachsen. Parallel dazu wurden auch alle Beschaffungsanträge angepasst. Bereits gestellte Beschaffungsanträge bleiben aber gültig und müssen nicht aktualisiert werden.

Was ist neu?

Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben musste die bisherige Beschaffungsrichtlinie angepasst werden. Die Teile A und B der bisherigen Beschaffungsrichtlinie wurden dabei auf zwei separate Dokumente aufgeteilt.

Der frühere Teil A, welcher sämtlichen Beschäftigten und Führungskräfte als Wegweiser für das Stellen von Beschaffungsanträgen galt, lautet jetzt Prozessanweisung für Beschaffungen und ist zu finden unter diesem Link

Das neue Dokument wurde im Vergleich zu der alten Version deutlich gekürzt und informiert kompakt über die Pflichten zur Nutzung von Beschaffungsanträgen, die Beachtung der Vorlaufzeiten bei Beschaffungen und den Wareneingang. Welche Beschaffungsanträge wann zu nutzen sind und wie diese ausgefüllt werden müssen, wird durch eine entsprechende Liste im Wiki übersichtlich dargestellt.
In dieser Tabelle finden Sie zu allen Waren, Gütern und Dienstleistungen, die Sie beantragen können, den jeweiligen Beschaffungsantrag und eine dazugehörige Ausfüllhilfe.

Der Teil B der alten Beschaffungsrichtlinie ist größtenteils in die neue Beschaffungsrichtlinie übergegangen. Diese nun aktuelle Beschaffungsrichtlinie finden Sie unter diesem Link.
Die Beschaffungsrichtlinie wurde bezüglich der geltenden rechtlichen Grundlagen aktualisiert und u.a. um folgende Themen ergänzt:

  • Verweis auf aktuelle Vergabeverfahrensarten und Wertgrenzen
  • Zeichnungsrichtlinie
  • Durchführung von Markterkundungen
  • Elektronische Vergabe
  • Losbildungen
  • Umgang mit Bieterfragen
  • Zuschlagskriterien
  • Vergabe von Freiberuflichen Leistungen, Schulungen und Coachings
  • Nachhaltigkeit und soziale Aspekte

Die Beschaffungsanträge wurden ebenfalls aktualisiert und teilweise um weitere Felder ergänzt (z.B. Angabe zur Kostenstelle, zum Standort oder zur Budgetprüfung). Der Beschaffungsantrag für externe Dienstleistungen und Großbeschaffungen wurde um den Punkt „Wirtschaftlichkeitsbetrachtung“ ergänzt. Hierzu finden Sie weitere Informationen in der Beschaffungsrichtlinie unter 9 Wirtschaftlichkeitsprüfung/ Make-or-Buy.
Bitte nutzen Sie ab sofort ausschließlich die neuen Anträge.

Neue Adresse für Beschaffungsanträge

Damit die Anträge schnellstmöglich bearbeitet werden können, wurde eine neue Adresse eingerichtet. Senden Sie neue Beschaffungsanträge bitte ab sofort an: interne-dienste@md-niedersachsen.de.

Sie haben Fragen, die noch nicht beantwortet wurden oder Sie planen ein komplexes Beschaffungsprojekt und möchten sich vorab beraten lassen? Wenden Sie sich gerne an die Kolleginnen und Kollegen des Teams VVM:

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