Neue Dienstanweisung IT Hardware
Um sicherzustellen, dass die IT-Ausstattung für alle Mitarbeitenden sowie für alle buchbaren und fest zugewiesenen Büros in Zukunft reibungslos funktioniert, erfolgt eine Information über die wichtigsten Punkte der Dienstanweisung, die hier als Anlage beigefügt ist.
Nutzung & Ausstattung:
Die IT-Hardware darf ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden. Alle Büros – sowohl die fest zugewiesenen als auch die buchbare – sind mit einer Grundausstattung (2 Monitore, Dockingstation, Maus & Tastatur) ausgestattet. Diese Hardware verbleibt immer im jeweiligen Raum und darf nicht mitgenommen werden, da sie den Räumen und nicht den Mitarbeitenden zugeordnet ist.
Hardware-Wechsel & Defekte:
Sollte ein Austausch notwendig sein, informieren Sie bitte die IT über das Ticketsystem. Ein eigenständiger Austausch oder die Mitnahme von Hardware aus den Büros ist nicht erlaubt.
Neueinstellungen & Rückgabe:
Bei Neueinstellungen muss die persönliche Hardware (z. B. Notebook, Headset) rechtzeitig beantragt werden. Verantwortlich dafür sind die Führungskraft oder die Assistenz.
Bei Ausscheiden oder längerer Abwesenheit (ab 3 Monaten), z.B. bei Elternzeit, ist die IT-Hardware vollständig zurückzugeben. Für die ordnungsgemäße Rückgabe ist die Führungskraft verantwortlich.
Welche Hardware für Mitarbeitende beantragt werden kann, ist in der Ausstattungsliste aufgeführt.
Private Hardware:
Die Nutzung der eigenen Maus, Tastatur, Monitore und Headsets ist erlaubt – andere private Geräte dürfen nicht verwendet werden.
Sicherheit & Prüfungen:
Alle zwei Jahre werden an allen Standorten die technischen Geräte, die mit Strom betrieben werden, überprüft. Die Koordination der Prüfungen erfolgt durch den Geschäftsbereich IT. Mitarbeitenden sind verpflichtet, die vom MD zur Verfügung gestellten Geräte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und Prüfintervallen durch die IT prüfen zu lassen. Zu den festgelegten Prüfterminen müssen die Mitarbeitenden ihre Prüfgeräte vollständig in die jeweilige Dienststelle mitbringen. Die Prüftermine werden frühzeitig festgelegt und können mit anderen notwendigen Besprechungen, wie z. B. dem Quartals-Pflege-Meeting, kombiniert werden. Die Geräte sind zu den festgelegten Prüftagen mitzubringen. Weitere Informationen zu den Prüftagen werden rechtzeitig bekanntgegeben. Die Prüfungen unterscheiden sich in Standortprüfungen und Prüfungen aller mobilen Geräte.
Die letzte Intranetmeldung vom 05. März 2025 (DGUV 3-Prüfung: Prüfung elektrischer Betriebsmittel an den Standorten | Intranet MD Niedersachsen) bezieht sich auf die Standortprüfungen. Zu den Standortprüfungen müssen keine Geräte aus dem mobilen Arbeiten mitgebracht werden. Es werden ausschließlich die vor Ort eingesetzten Geräte geprüft.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Bei Fragen oder Problemen steht Ihnen die IT gerne über das Ticketsystem zur Verfügung.