Bitte nutzen Sie für eine korrekte Darstellung des Intranets den Browser "Google Chrome", der auf Ihrem System installiert ist.

Neue Dienstvereinbarung Bildschirmbrille

Die neue Dienstvereinbarung Bildschirmbrille ist in Kraft getreten und regelt die Rahmenbedingungen für die Beantragung und Kostenübernahme von Bildschirmbrillen.

Personalrat und Vorstand haben im Oktober 2024 eine Dienstvereinbarung zur Kostenerstattung für Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz unterzeichnet. Sie tritt ab 14. Oktober in Kraft. Der Arbeitgeber übernimmt künftig bis zu 190 Euro für eine notwendige Bildschirmbrille, maximal 30 Euro für eine Fassung und bis zu 80 Euro pro Glas. Vorher betrug der Maximalzuschuss 160 Euro.

Neben der Anpassung des Zuschusses ist es Ziel der neuen Dienstvereinbarung, den Prozess einfacher und weniger bürokratisch zu gestalten. So wird bei der Ersatzbeschaffung nur noch geprüft, ob eine Veränderung vorliegt. Voraussetzung für einen Zuschuss ist grundsätzlich die Bestätigung der Notwendigkeit nach arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze (Bildschirmarbeitsplätze Vorsorge - ehemals G37). Sofern diese vorliegt, reicht der Gang zum Augenoptiker und die anschließende Vorlage der Rechnung beim Stabsbereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Das Angebot zur Vorsorgeuntersuchung erhalten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Vertragsbeginn und im Anschluss automatisch im regelmäßigen Rhythmus von drei Jahren.

Erstattungsfähig sind nach wie vor nur Sehhilfen für den Bildschirmarbeitsplatz. Lesebrillen oder Gleitsichtbrillen für den Alltag gehören beispielsweise nicht dazu. 

Bei Fragen steht Ihnen Nadine Faupel gerne zur Verfügung. Die neue Dienstvereinbarung und das Verfahren zur Kostenerstattung finden Sie in Kürze in der aktuellen Fassung im QM-Portal.

Copyright: © 2026 MD Niedersachsen