VVM: Neuer Antrag erleichtert und beschleunigt Beschaffungsprozess
Eingeflossen ist dabei unter anderem die aktualisierte Beschaffungsrichtlinie, die bereits im „Blitzlicht“ vom 07.05.2021 vorgestellt wurde.
Wer einen Beschaffungsantrag stellt, muss dafür Sorge tragen, dass – wenn notwendig – weitere relevante Geschäfts- bzw. Fachbereiche sowie Arbeitssicherheit, Datenschutz und Personalrat mit in den Vorgang einbezogen werden. Entsprechende Informationen werden jetzt bereits im Antrag abgefragt und können dort direkt angegeben werden. Dadurch ist für Antragstellende schon beim Ausfüllen ersichtlich, welche Schritte eingehalten werden müssen, damit das Vertrags- und Vergabemanagement zielgerichtet mit der eigentlichen Durchführung starten kann.
Der inhaltlich überarbeitete und an das Corporate Design angepasste Antrag und die Beschaffungsrichtlinie gelten ab 01.09.2021. Beides finden Sie zum Download auch unter dieser Meldung. Bereits gestellte Beschaffungsanträge bleiben gültig und müssen nicht aktualisiert werden.
Wenn Sie einen Beschaffungsantrag stellen möchten, finden Sie hilfreiche Informationen und Hilfestellungen rund um die Themen Ausschreibung und Vergabe im Wiki. Die jeweils gültigen Fassungen für Beschaffungsanträge und Beschaffungsrichtlinie sind auch immer hier für Sie verfügbar.
Sie haben Fragen, die dort nicht beantwortet werden oder Sie planen ein komplexes Beschaffungsprojekt und möchten sich vorab beraten lassen? Wenden Sie sich gerne an die Kolleginnen und Kollegen des Teams VVM: