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Neuer Arbeitsschutzstandard: Verstärkte Corona-Vorsichtsmaßnahmen treten in Kraft

Der neue Arbeitsschutzstandard des MD Niedersachsen sieht neben der 3G-Regeln eine erneute FFP2-Maskenpflicht sowie Kontaktreduzierung auch durch deutliche Einschränkungen von Zusammenkünften vor.

Am Montag hat der Vorstand mit Führungskräften die aktuelle Corona-Lage und die Auswirkungen auf den Medizinischen Dienst Niedersachsen in einer Videokonferenz beraten. Zu den bereits umgesetzten Schritten zum Schutz von Mitarbeitenden und Versicherten werden angesichts der deutlich steigenden Infektionszahlen zusätzliche Maßnahmen notwendig. 

Als effektivstes Mittel gegen schwere Krankheitsverläufe und zur Reduzierung der Übertragbarkeit gilt unverändert die Impfung. Mitarbeitende des MD Niedersachsen werden gebeten, ihren Impfstatus im Blick zu behalten, fehlende Impfungen nachzuholen und individuell eine Auffrischungsimpfung („3. Impfung“ oder „Booster“) fünf bis sechs Monate nach der 2. Impfung wahrzunehmen. Diese können über Hausarztpraxen sowie mobile oder öffentliche Impfstellen durchgeführt werden. Die Region Hannover informiert beispielsweise über die Einsätze mobile Impfteams an öffentlichen Stellen in Stadt und Region hier. Ärztinnen und Ärzte in Wohnortnähe finden Sie niedersachsenweit auch über die KVN-Arztauskunft NDS unter „Meine Tools“ im Intranet oder unter diesem Link.
Auf Vorschlag des Corona-Krisenmanagements und nach Hinweisen und Empfehlungen der Betriebsärztin werden neben der bereits geltenden 3G-Regel, einer Nutzung des Homeoffices wo möglich sowie einer weiterhin strikten Beachtung von AHA+L (Abstand, Hygiene, im Alltag Maske tragen + Lüften), unter anderem die nachfolgenden Änderungen im MD Niedersachsen umgesetzt:

  • FFP2-Masken: In den Räumlichkeiten des MD Niedersachsen gilt ein Abstandsgebot von 1,5 Metern. Wo das nicht möglich ist und außerhalb der einzelnen Büros tritt wieder die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Kraft. Das gilt auch für vollständig Geimpfte und Genesene.
  • Personengrenze: Zusammenkünfte, wie Meetings oder Workshops dürfen ab dem 06.12.2021 nur noch bis max. 10 Personen abgehalten werden – unabhängig davon, dass auch alle weiteren Schutzmaßnahmen gelten.
  • Einzelbüros: Büroräume dürfen nur noch durch eine Person genutzt werden, selbst wenn diese geimpft oder genesen ist. Ausnahmen gelten für bestimmte Tätigkeiten unter Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen.
  • Corona Warn-App: Bei Meldungen („rot“) müssen dienstliche Kontakte (Mitarbeitende und ggf. Versicherte) zurückverfolgt werden. Folgen Sie den Anweisungen der App zur weiteren Abklärung durch Hausärzt/innen bzw. Gesundheitsamt. Benachrichtigen Sie auch die zuständige Teamleitung und Arbeitssicherheit (Martin Dutschek, Nadine Faupel) bei entsprechenden Verdachtsfällen.

Ausführlich finden Sie alle Regeln im Arbeitsschutzstandard zum Download unter dieser Meldung. Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung sind zum besseren Verständnis wie gewohnt gelb markiert.

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