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So können sich MDKN-Mitarbeitende gegen Corona impfen lassen

Mitarbeitende des MDK Niedersachsen werden in die „Priorisierungsgruppe 3“ eingeordnet. Mit Freigabe dieser Gruppe durch das Land Niedersachsen können Anmeldungen für einen Impftermin erfolgen.

Nach der Corona-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (CoronaImpfV) können die Mitarbeitenden des MDK zur Gruppe mit „erhöhter Priorität“, auch Priorisierungsgruppe 3 genannt, zugeordnet werden. Während Kolleginnen und Kollegen mit potentiell direktem Patientenkontakt, zum Beispiel aus der den Geschäftsbereichen Pflegeversicherung oder GKV bereits höher priorisiert wurden und ein Impfangebot bzw. eine Impfung erhalten haben, gilt die Einstufung zur Zugehörigkeit einer „medizinischen Einrichtung“  für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Bereiche.

Voraussichtlich ab der kommenden Woche werden Termine für die Gruppe 3 in den landesweiten Impfzentren über die Webseite bzw. Telefonhotline angeboten und auch Hausärzte können diese Personen dann impfen. Voraussetzung für die Impfung ist eine Arbeitgeberbescheinigung, die jedoch erst am Tag der Impfung selbst vorgelegt werden muss. Mitarbeitende für die voraussichtlichen Strukturprüfungen in Krankenhäusern sind höher priorisiert (Priorisierungsgruppe 2) und können sich bereits jetzt anmelden. Die Geschäftsbereichs- bzw. Teamleitungen Stationär haben hierzu bereits entsprechend informiert. 

So erhalten Sie die notwendige Arbeitgeberbescheinigung

Mitarbeitende des MDKN, die sich gerne in der Gruppe 3 impfen lassen möchten, erhalten auf Anfrage die benötigte Arbeitgeberbescheinigung (auch „Compliance-Erklärung“) über die jeweilige Teamleitung. Hierzu reicht eine formlose Info per E-Mail an die zuständigen Ansprechpersonen unter Angabe der privaten Adresse und Sie erhalten eine persönliche, nicht übertragbare Erklärung über die Zugehörigkeit zum MDK Niedersachsen, die zur Teilnahme an der Impfung in der Priorisierungsgruppe 3 berechtigt. Erlauben Sie den Teamleitungen einige Tage Bearbeitungszeit – für die Anmeldung zur Impfung selber (siehe unten) wird die Bescheinigung noch nicht benötigt. Nur die Teamleitungen bzw. im Auftrag die Sekretariate sind berechtigt, die Bescheinigungen auszustellen. 

So können Sie sich zu einem Impftermin anmelden

Sobald das Land Niedersachsen die Impfberechtigten der Gruppe 3 für die Anmeldung freigegeben hat, können Sie sich für eine Terminvergabe anmelden. Achten Sie auf entsprechende Informationen in der Tagespresse, auch hier im Intranet werden wir dies zeitnah kommunizieren. Grundsätzlich stehen Ihnen dazu drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Vormerkung beim Hausarzt: Nimmt Ihr Hausarzt am Modellprojekt der Impfung der niedergelassenen Ärzte teil, können Sie sich unter Hinweis auf Ihre Zugehörigkeit zur Priorisierungsgruppe 3 (nachgewiesen über eine Arbeitgeberbescheinigung) vormerken lassen – evtl. ist hier bereits eine Abschätzung möglich, wann mit einer Impfung zu rechnen ist oder Sie werden für einen kurzfristigen Termin berücksichtigt. Zum Impftermin müssen Sie dann die Bescheinigung, die Sie von Ihrer Teamleitung erhalten haben, vorlegen.
  2. Online-Registrierung über das Impfportal Niedersachsen: Unter www.impfportal-niedersachsen.de werden Siemit einigen wenigen Fragen zu einer Terminvereinbarung bzw. dem Platz auf der Warteliste geführt. Erst, wenn die Berechtigungsgruppe 3 offiziell geöffnet ist, können Sie hier einen Termin vereinbaren. Eine entsprechende Abfrage nach der Zughörigkeit zur Priorisierungsgruppe können Sie dann dort bestätigen. Erst zum Impftermin müssen Sie die Bescheinigung, die Sie von Ihrer Teamleitung erhalten haben, mitbringen und vorlegen.
  3. Telefonisch über die Impfhotline des Landes Niedersachsen: Über die Telefonnummer 0800 9988665 können Sie mit den Informationen, die Sie auch für die Online-Registrierung benötigen einen Termin oder Wartelistenplatz vereinbaren. Auch hier gilt: Erst zum Impftermin müssen Sie die Bescheinigung, die Sie von Ihrer Teamleitung erhalten haben, mitbringen und vorlegen.

Vermeiden Sie insbesondere bei den Anmeldungen über das Impfportal oder die telefonische Hotline Mehrfachanmeldungen, da diese zu einer automatischen Aussortierung der Anmeldungen führen können. Bitte sagen Sie im Sinne aller Impfberechtigten Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, ab.

Update zum Arbeitsschutzstandard online

Der Arbeitsschutzstandard des MDK Niedersachsen ist aktualisiert worden und steht unter dieser Meldung zum Download zur Verfügung. Darin finden sich unter anderem aktuelle Regelungen zu Selbsttests, Informationen zur Testpflicht für Mitarbeitende an den Standorten in Bremen ab dem 10.05.2021 sowie die Besucher-Regelungen und erste Verhaltensregeln für vollständig geimpfte Personen. Zur besseren Übersichtlichkeit sind Änderungen zur vorhergehenden Version gelb markiert.

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