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Streikankündigung für den Medizinischen Dienst

Am 30. September ruft die GdS zu einem ganztägigen Warnstreik auf. So handeln Mitarbeitende richtig.

Am 30. September 2024 hat die Gewerkschaft GdS ihre Mitglieder in den Medizinischen Diensten zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen.
Grundsätzlich gilt: Für die Zeiten der Streikteilnahme besteht kein Anspruch auf Entgeltzahlung. Sollten Mitarbeitende eine Teilnahme am Warnstreik planen oder an diesem Tag nicht zur Arbeit erscheinen, werden diese gebeten, sich bei der jeweiligen Führungskraft abzumelden.

Im Falle einer Teilnahme am Streik ist eine Erfassung im Zeiterfassungssystem Primion durch Mitarbeitende nicht erforderlich. Die Meldung der Streikteilnahme an den GB Personal erfolgt ausschließlich durch die Führungskraft - die Fehlzeitenerfassung für den Streiktag erfolgt zentral durch den GB Personal.

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