Umsetzung der „Impfpflicht“ im MDN startet
Der Medizinische Dienst Niedersachsen gehört nach dem Infektionsschutzgesetz zu den Einrichtungen im Gesundheitswesen, in denen Beschäftigte einen sogenannten Immunitätsnachweis gegen Covid-19 erbringen müssen. Dabei gilt diese Verpflichtung grundsätzlich für alle Mitarbeitenden und externe Gutachtende mit regelmäßigem Kontakt zu vulnerablen Personengruppen.
Im MD Niedersachsen erstreckt sich dies entsprechend auf die Mitarbeitenden, die als Pflegefachkräfte oder ärztliche Gutachterinnen und Gutachter im Geschäftsbereich GKV Ambulant und Psychiatrie tätig sind sowie Gutachterinnen und Gutachter des Geschäftsbereichs GKV Stationär, die Struktur-Prüfungen (StrOPS) und nach der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie (MD QK RL) prüfen.
Diese Kolleginnen und Kollegen werden kurzfristig direkt angeschrieben und – sowie noch nicht vorliegend – darum gebeten, die entsprechenden Nachweise bis zur gesetzlich vorgesehen Frist am 15.03.2022 zu erbringen. Sollte ein gültiger Nachweis bereits über die 3G-Zugangsregelung zur Dienststelle vorliegen, ist nichts weiter zu unternehmen.
Sie haben Fragen zum Thema? Gerne hilft Ihnen der Geschäftsbereich Personal über das Postfach impfzertifikat@md-niedersachsen.de weiter.
CovPass Check-App auf dienstlichen Geräten
Zur Prüfung von digitalen Zertifikaten steht auf dienstlichen Geräten die App CovPass Check zur Verfügung. Eine Anleitung zur Installation und zur Benutzung finden Sie hier zum Download.