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Wichtiger Hinweis zu den Brandschutztüren im MDN

Das Offenhalten oder Blockieren der Brandschutztüren ist an allen Standorten des MDN untersagt.

Brandschutztüren gehören zu den wichtigsten Sicherheitseinrichtungen im MDN. Trotzdem werden sie immer wieder offengehalten oder verkeilt. Dies ist nicht nur gefährlich, sondern auch gesetzlich verboten und kann im Ernstfall lebensbedrohlich sein. 

Brandschutztüren erfüllen eine zentrale Funktion: Sie verhindern im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Wenn eine Brandschutztür offengehalten oder blockiert wird, wird diese Schutzfunktion außer Kraft gesetzt. Im Brandfall zählt jede Sekunde. 

Aus diesem Grund weist die Arbeitssicherheit noch einmal nachdrücklich darauf hin: 
Laut § 145 Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch ist strafbar, wer eine Brand- oder Rauchschutztür verkeilt oder anderweitig offenhält. „Wer absichtlich oder wissentlich … die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen … beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“ findet sich in § 145 Absatz 2 Nr. 2 StGB. Demnach stellt das Verkeilen eine ernste Gefahr sowie einen Verstoß gegen Gesetze und Vorschriften dar und ist strafbar.

Aus Arbeitsschutzgründen ist das Verkeilen oder Blockieren der Brandschutztüren im MDN strengstens untersagt. Die Arbeitssicherheit bittet Sie, das Verkeilen oder Blockieren von Brandschutztüren ohne Feststellanlage an allen Standorten des MD Niedersachsen zu unterlassen!

Es spielt keine Rolle, ob durch das rechtswidrige Offenhalten ein Schaden im Brandfall entsteht. Allein das rechtswidrige Offenhalten als solches erfüllt bereits den Straftatbestand. Das heißt, auch im Sommer müssen die Türen verschlossen bleiben. Wenn im Notfall eine Brandschutztür offensteht, geht der Versicherungsschutz verloren. 

Ausgenommen davon sind Brandschutztüren mit zugelassener Feststellanlage, wie sie beispielsweise auf den Etagen des Standortes Hannover, Hildesheimer Straße 202, zu finden sind. Diese Festeinstellung ist so gebaut, dass die Brand- oder Rauchschutztür im Regelbetrieb offenbleibt und sich erst im Brandfall automatisch schließt. 

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